Der Ablauf beim Notartermin
Der Notartermin ist der rechtliche Höhepunkt jedes Immobilienverkaufs: Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag gültig. Viele Verkäufer wissen nicht genau, was dabei passiert. Hier der Ablauf Schritt für Schritt.
1. Kaufvertragsentwurf
Sind sich Käufer und Verkäufer einig, setzt der Notar einen Kaufvertragsentwurf auf. Diesen erhalten beide Seiten vorab. Nehmen Sie sich Zeit, den Entwurf in Ruhe zu prüfen – bei Unklarheiten fragen Sie nach oder lassen ihn prüfen. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Parteien.
2. Der Beurkundungstermin
Beim Termin liest der Notar den gesamten Vertrag vollständig vor und erläutert die wichtigen Punkte. Beide Seiten können Fragen stellen und letzte Anpassungen vornehmen. Anschließend unterschreiben Käufer, Verkäufer und Notar. Damit ist der Vertrag beurkundet.
3. Was der Notar danach veranlasst
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch (Sicherung)
- Einholen behördlicher Genehmigungen und Löschungsunterlagen
- Prüfung, ob alle Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt sind
4. Kaufpreiszahlung
Erst wenn alle Sicherungen vorliegen, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf (Fälligkeitsmitteilung). Der Käufer überweist den Betrag – meist direkt an den Verkäufer. Wichtig: Übergeben Sie die Immobilie erst nach vollständigem Zahlungseingang.
5. Eigentumsübergang und Übergabe
Nach der Zahlung wird der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Bei der Übergabe empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und Zustand. Damit ist der Verkauf abgeschlossen.
Verkauf sauber vorbereiten
Der Weg zum Notartermin beginnt mit der richtigen Bewertung und vollständigen Unterlagen. Wir sagen Ihnen unverbindlich, was Ihre Immobilie wert ist.
Kostenlose Bewertung anfordern →Auch interessant: Verkaufsunterlagen im Überblick · alle Beiträge
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Notarberatung.